Ihre Bewerbung

Werden Sie Steuerberater inkl. "Master of Laws" (LL.M.)

Jährliche Bewerbungsfristen 


Sie können sich jährlich sowohl zum Sommersemester (Studienvariante mit 5 Semestern) als auch zum Wintersemester (Studienvariante mit 4 Semestern) bewerben. Die 4-semestrige Variante mit Start bzw. Einstieg zum WiSe eignet sich allerdings nur mit sehr hohem Einstiegsniveau (Dipl. Finw. oder vergleichbar).

Für den Beginn im Sommersemester: 
01. Dezember - 31. Januar

Für den Beginn im Wintersemester: 
01. Juni - 15. Juli
 

Für die Bewerbung zum SoSe ist zunächst eine Registrierung im Bewerbungsportal der TH Köln mit Ihren persönlichen Daten erforderlich: 

https://cams.th-koeln.de/qisserver/pages/psv/selbstregistrierung/pub/selbstregistrierung.xhtml?_flowId=selfRegistrationRegister-flow&_flowExecutionKey=e1s1

Als registrierter Nutzer kann dann die Bewerbung auf den Masterstudiengang Steuerrecht und Steuerlehre nebst Upload der Zeugnisse erfolgen.

Soweit die im Bewerbungsprozess abgefragte einjährige Berufspraxis noch nicht vorliegt, legen Sie bitte ein gesondertes Blatt bei, auf dem vermerkt ist: "Berufspraxis nach Bachelorabschluss noch nicht vorhanden / nur im Umfang von .... Monaten vorhanden."
 

HINWEIS:
In Ausnahmefällen ist eine Bewerbung auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist und / oder ein späterer Quersteinstieg bei entsprechender fachlicher Qualifikation möglich. Sprechen Sie uns dazu einfach an: beratung@steuerlehrgaenge.de

Zulassungsvoraussetzungen Studium

Der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Creditpoints und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Jurisprudenz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses einer verwandten Fachrichtung (z. B. Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsingenieurwesen).

 

Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH - Stufe 3) oder die Teilnahme am „Test Deutsch als Fremdsprache“ mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF, Niveaustufe 5) erbracht. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird oder die Muttersprache Deutsch ist.

 

Falls Sie Ihr Bachelorstudium erst im Laufe der ersten Jahreshälfte abschließen, ist bei der Bewerbung eine kurze Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung ausreichend. Das Bachelorzeugnis kann dann im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.

 

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Info-Veranstaltungen

Kommen Sie vorbei. Wir führen regelmäßig Informations­veranstaltungen zum Kursprogramm für unsere Masterstudiengänge im Steuerrecht durch. Wir freuen uns auf Sie!
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